SOZIALVERSICHERUNG. Mehrfach Versicherte können rasch noch Rückerstattung für 2006 beantragen.
WIEN (red.). Wer zugleich unselbstständig (z. B. als Angestellter) und selbstständig (etwa Vortragender) arbeitet, ist in der Sozialversicherung mehrfach pflichtversichert: nach ASVG und GSVG. Wer dabei mit seinen Einkünften die Höchstbeitragsgrundlage überschreitet, zahlt höhere Beiträge als nötig.

