vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Überhöhte Beiträge zurückholen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2009/365Die Presse - Recht 2009, 10 Heft 52 v. 21.12.2009

SOZIALVERSICHERUNG. Mehrfach Versicherte können rasch noch Rückerstattung für 2006 beantragen.

WIEN (red.). Wer zugleich unselbstständig (z. B. als Angestellter) und selbstständig (etwa Vortragender) arbeitet, ist in der Sozialversicherung mehrfach pflichtversichert: nach ASVG und GSVG. Wer dabei mit seinen Einkünften die Höchstbeitragsgrundlage überschreitet, zahlt höhere Beiträge als nötig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!