RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2009/360Die Presse - Recht 2009, 8 Heft 52 v. 21.12.2009
Egal, ob ein "süßer, geiler String" oder ein "scharfer": Ein Polizist hat im Dienst nicht die Unterwäsche von Kolleginnen oder Kollegen zu würdigen, so die Disziplinaroberkommission beim Innenministerium. [Fotolia.com/ParisPhoto]