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"Gehen wir doch ins Hotel kuscheln statt auf Streife"

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2009/360Die Presse - Recht 2009, 8 Heft 52 v. 21.12.2009

Egal, ob ein "süßer, geiler String" oder ein "scharfer": Ein Polizist hat im Dienst nicht die Unterwäsche von Kolleginnen oder Kollegen zu würdigen, so die Disziplinaroberkommission beim Innenministerium. [Fotolia.com/ParisPhoto]

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