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Von Super- und anderen Praktikanten

RechtspanoramaMag. Christoph HerzegDie Presse - Recht 2009/344Die Presse - Recht 2009, 9 Heft 50 v. 7.12.2009

Schüler, die nach schulrechtlichen Vorschriften ein Betriebspraktikum im Gastgewerbe ableisten müssen, gelten als Arbeitnehmer. Sie haben Anspruch auf ein Entgelt in der Höhe der Lehrlingsentschädigung. [Clemens Fabry]

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