RechtspanoramaMag. Christoph HerzegDie Presse - Recht 2009/344Die Presse - Recht 2009, 9 Heft 50 v. 7.12.2009
Schüler, die nach schulrechtlichen Vorschriften ein Betriebspraktikum im Gastgewerbe ableisten müssen, gelten als Arbeitnehmer. Sie haben Anspruch auf ein Entgelt in der Höhe der Lehrlingsentschädigung. [Clemens Fabry]