WIEN. "Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes wird aufgehoben." Dieses Erkenntnis musste der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kürzlich über sich selbst fällen. Vorausgegangen war eine kuriose Geschichte.
WIEN. "Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes wird aufgehoben." Dieses Erkenntnis musste der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kürzlich über sich selbst fällen. Vorausgegangen war eine kuriose Geschichte.
