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Kursverlust aus Frankenkredit für GmbH absetzbar

RechtspanoramaMMag. Dr. Ernst Marschner LL.M.Die Presse - Recht 2009/338Die Presse - Recht 2009, 10 Heft 49 v. 30.11.2009

LINZ. Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs stehen Kursverluste aus Fremdwährungsdarlehen nicht mit der finanzierten Anschaffung im Zusammenhang. Unternehmen können deshalb derartige Kursverluste von der Körperschaftsteuer absetzen – und zwar auch dann, wenn das Darlehen zur Anschaffung einer Beteiligung im Ausland aufgenommen wurde, die steuerfreie Dividenden abwirft.

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