vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Giftmüll geräumt: VfGH schützt Grundeigentümer vor Behörde

RechtspanoramaKatharina Huber-MedekDie Presse - Recht 2009/324Die Presse - Recht 2009, 8 Heft 48 v. 23.11.2009

WIEN. Dass die Behörden alles versuchen, die Kosten für eine amtswegig durchgeführte Räumung eines Abfalllagers vom Grundeigentümer hereinzubringen, weil der Mieter und ehemalige Betreiber nicht mehr greifbar ist, ist verständlich. Dass eine Behörde aber nach Aufhebung ihrer Bescheide durch den Verfassungsgerichtshof weiterhin auf der Rechtsauffassung beharrt, der Grundeigentümer sei nach Beendigung des Mietvertrags Anlageninhaber und daher jedenfalls für die von seinem Mieter verursachten Missstände verantwortlich, ist es nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!