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Schlampiger Staatsanwalt: Angeklagter freigesprochen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2009/327Die Presse - Recht 2009, 9 Heft 48 v. 23.11.2009

Wenn Akten zu lange bei der Staatsanwaltschaft liegen bleiben, muss das Verfahren nach der neuen Strafprozessordnung beendet werden. [APA/Robert Parigger]

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