RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2009/327Die Presse - Recht 2009, 9 Heft 48 v. 23.11.2009
Wenn Akten zu lange bei der Staatsanwaltschaft liegen bleiben, muss das Verfahren nach der neuen Strafprozessordnung beendet werden. [APA/Robert Parigger]