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Poststempel falsch, Berufung rechtzeitig

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2009/300Die Presse - Recht 2009, 9 Heft 45 v. 2.11.2009

OGH-BESCHLUSS

WIEN (kom). Ein kurioser Fall einer nur scheinbar versäumten Rechtsmittelfrist beschäftigte den Obersten Gerichtshof (OGH): Das Oberlandesgericht Innsbruck hat eine Berufung als verspätet zurückgewiesen, weil sie den Poststempel 23. Oktober 2008 getragen hatte, und der 22. Oktober der letzte Tag der vierwöchigen Frist gewesen wäre.

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