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Kommanditistin haftet nicht stets

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2009/304Die Presse - Recht 2009, 10 Heft 45 v. 2.11.2009

KOMMUNALSTEUER. Verwaltungsgerichtshof verlangt bessere Begründung der Behörde.

WIEN (red.). Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Bescheid aufgehoben, mit dem die Wiener Abgabenberufungskommission die Kommanditistin einer insolventen Kommanditerwerbsgesellschaft zur Haftung für ausständige Kommunalsteuer herangezogen worden war.

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