KOMMUNALSTEUER. Verwaltungsgerichtshof verlangt bessere Begründung der Behörde.
WIEN (red.). Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Bescheid aufgehoben, mit dem die Wiener Abgabenberufungskommission die Kommanditistin einer insolventen Kommanditerwerbsgesellschaft zur Haftung für ausständige Kommunalsteuer herangezogen worden war.

