WIEN. Der Oberste Gerichtshof (OGH) nimmt die von ihm selbst verschärfte ärztliche Haftung wegen mangelhafter Aufklärung ein wenig zurück. Ärzte sind demnach nicht verpflichtet, explizit auf eine lebensbedrohliche Situation hinzuweisen, wenn sie Patienten auf mögliche Komplikationen hinweisen und ans Spital überweisen. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor, mit dem der Gerichtshof übereinstimmend gegenteilige Entscheidungen der Vorinstanzen umgedreht hat.

