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Rückenwind für freie Anwaltswahl

RechtspanoramaKlaus HöflerDie Presse - Recht 2009/290Die Presse - Recht 2009, 10 Heft 44 v. 27.10.2009

GRAZ. Erfreut zeigen sich die heimischen Anwälte über die aktuelle Entscheidung des EuGH zur freien Anwaltswahl. Demnach kann sich ein Versicherungsnehmer auch im Fall eines Massenschadens – also bei einer größeren Anzahl von Personen, die durch dasselbe Ereignis geschädigt sind – seinen Anwalt selbst wählen (C 199/08).

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