GRAZ. Erfreut zeigen sich die heimischen Anwälte über die aktuelle Entscheidung des EuGH zur freien Anwaltswahl. Demnach kann sich ein Versicherungsnehmer auch im Fall eines Massenschadens – also bei einer größeren Anzahl von Personen, die durch dasselbe Ereignis geschädigt sind – seinen Anwalt selbst wählen (C 199/08).

