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Urheber brauchen Auskunftsanspruch

RechtspanoramaDr. Stephan BriemDie Presse - Recht 2009/274Die Presse - Recht 2009, 8 Heft 42 v. 12.10.2009

WIEN. Vorige Woche haben Maximilian Raschhofer und Stephan Steinhofer eine Replik auf meinen Appell, die Bestimmungen zum Auskunftsanspruch zu novellieren, verfasst. Darin wird behauptet, das Urteil des OGH (4 Ob 41/09x) hinsichtlich des Auskunftsanspruchs ergebe sich "zwingend" aus den Art 6 und 15 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation.

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