WIEN. Vor einigen Jahren hat eine Reihe von VfGH-Erkenntnissen verfassungsrechtliche Fragen der zweisprachigen Ortstafeln in Gebieten mit gemischter Bevölkerung behandelt. Derzeit werden unter dem Titel "Amtsmissbrauch" strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit solchen Ortstafeln erörtert. Eigentlich handelt es sich bei den Ortstafeln um verwaltungsrechtliche Fragen. Es scheint angebracht, einmal einen Blick auf die Perspektive der betroffenen Verwaltung, insbesondere der (Leiter oder Leiterinnen der) Bezirkshauptmannschaften (BH) zu lenken.

