WIEN. Aktiengesellschaften sollten sich darauf einstellen, dass ihre Hauptversammlungen (HV) in Zukunft länger dauern. Eine Novelle des Aktiengesetzes, die am 1. August inkraft getreten ist und mit der die Europäische Aktionärsrechte-Richtlinie umgesetzt wurde, enthält unter anderem ein neues und besser durchsetzbares Auskunftsrecht für Aktionäre.

