WIEN. In regelmäßigen Abständen wird der Vorwurf laut, das Justizministerium bediene sich seiner Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften, um politisch motivierten Einfluss auf justizielle Akte der Strafrechtspflege zu nehmen. Die Aufdeckermedien heulen auf. Aber selbst hochrangige Justizfunktionäre, Standesvertreter sowie Justizsprecher der politischen Parteien zeigen sich erstaunt, wenn nicht gar entrüstet ob solcher Verdachtsäußerungen.

