WIEN. Zum Artikel "Beraterhaftung: Schadenersatz verjährt unbemerkt" im Rechtspanorama vom 6. Juli 2009 wird wie folgt Stellung genommen.
a) Für Verbrauchergeschäfte enthalten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB) ausführliche Sonderbestimmungen, die mit der Rechtsabteilung des für Konsumentenschutz zuständigen Ministeriums vor Normierung ausführlich diskutiert wurden. Die Bestimmungen der AAB verschaffen dem Konsumenten eine ausgewogene Rechtssicherheit.

