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Gesetz verringert Haftungsrisiko von Bankkunden

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2009/178Die Presse - Recht 2009, 17 Heft 25 v. 15.6.2009

Das Zahlungsdienstegesetz begrenzt bei leichter Fahrlässigkeit den Schaden für Kunden mit 150 Euro.

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