WIEN. Auf Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer grenzüberschreitend in der EU beschäftigen, kommen ab 2010 Änderungen im Sozialversicherungsrecht zu.
Das Europäische Parlament hat einer Durchführungsverordnung zur neu anzuwendenden Verordnung EWG Nr. 883/2004 zugestimmt, die unter anderem regelt, welches Sozialversicherungsrecht bei grenzüberschreitender Beschäftigung in der EU angewandt wird. Die Neuerungen werden voraussichtlich im ersten Quartal 2010 wirksam. Durch die Änderungen in der Länderzuständigkeit kann es für Arbeitgeber und -nehmer zu Veränderungen in der Kostenbelastung und im Leistungsumfang kommen. In einzelnen Ländern korrelieren höhere Sozialversicherungskosten jedoch nicht unbedingt mit besserer Leistung.

