RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2009/151Die Presse - Recht 2009, 10 Heft 21 v. 18.5.2009
Bis hierher und nicht weiter reicht die Befugnis des Landes Wien, für die Benützung des Bodens zur Durchleitung von Strom oder Gas eine Gebühr zu verlangen. [APA/Martin Fichter]