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Viele Bedenken gegen E-Voting

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2009/132Die Presse - Recht 2009, 7 Heft 20 v. 11.5.2009

Rein inhaltlich sind die Chancen auf eine Wahlaufhebung intakt.

WIEN (aich). Abseits der formalen Hindernisse besteht durchwegs die Möglichkeit, dass die ÖH-Wahl erfolgreich angefochten wird. Die Gegner des E-Votings machen etwa geltend, dass laut Verfassung Selbstverwaltungskörper (wie die ÖH) nach demokratischen Grundsätzen zu bilden sind. Nicht ausjudiziert ist jedoch die Frage, was demokratische Grundsätze sind.

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