Rein inhaltlich sind die Chancen auf eine Wahlaufhebung intakt.
WIEN (aich). Abseits der formalen Hindernisse besteht durchwegs die Möglichkeit, dass die ÖH-Wahl erfolgreich angefochten wird. Die Gegner des E-Votings machen etwa geltend, dass laut Verfassung Selbstverwaltungskörper (wie die ÖH) nach demokratischen Grundsätzen zu bilden sind. Nicht ausjudiziert ist jedoch die Frage, was demokratische Grundsätze sind.

