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Gratisarbeit im Gerichtsjahr

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2009/135Die Presse - Recht 2009, 8 Heft 20 v. 11.5.2009

Kein Geld für Pensionisten, wenig für Junge.

WIEN (aich). Auch für Rechtspraktikanten hat sich eine Änderung im Budget-Begleitgesetz eingeschlichen. Wer Leistungen aus "einem der Versicherungsfälle des Alters" erhält, bekommt für das Gerichtsjahr kein Entgelt mehr. Hintergrund der Regelung sei, dass auch Pensionisten immer wieder das Gerichtsjahr absolvieren möchten, heißt es aus dem Justizministerium. Arbeiten dürfen sie auch weiterhin, aber nur noch gratis.

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