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Schwangere hat ihr Ziel erreicht

RechtspanoramaMag. Klaus BachhoferDie Presse - Recht 2009/128Die Presse - Recht 2009, 9 Heft 19 v. 4.5.2009

Mit Verwunderung lese ich Ihren Artikel: "Schwangere scheitert vor OGH". Offenbar wurde die Entscheidung 8 ObS 9/08v nicht richtig gelesen.

Die Klägerin hat vor dem OGH gewonnen, sie wollte nie ein aufrechtes Arbeitsverhältnis, sondern lediglich die Ausmessung des ihr zustehenden Schadenersatzes (Kündigungsentschädigung) unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzes erreichen.

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