Mit Verwunderung lese ich Ihren Artikel: "Schwangere scheitert vor OGH". Offenbar wurde die Entscheidung 8 ObS 9/08v nicht richtig gelesen.
Die Klägerin hat vor dem OGH gewonnen, sie wollte nie ein aufrechtes Arbeitsverhältnis, sondern lediglich die Ausmessung des ihr zustehenden Schadenersatzes (Kündigungsentschädigung) unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzes erreichen.

