ANWALTSMANDAT. Wiener Neustadt kann seinen Anwalt wechseln.
WIEN (kom). Ein Notgeschäft, das ohne erwiesene Not abgeschlossen wird, ist kein Geschäft. Damit muss sich eine Wiener Neustädter Anwaltskanzlei abfinden, die mit der früheren Bürgermeisterin der Stadt einen Beratungsvertrag mit zehnjährigem Kündigungsverzicht abgeschlossen hatte.

