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Ein Notgeschäft ohne Not

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2009/114Die Presse - Recht 2009, 9 Heft 17 v. 20.4.2009

ANWALTSMANDAT. Wiener Neustadt kann seinen Anwalt wechseln.

WIEN (kom). Ein Notgeschäft, das ohne erwiesene Not abgeschlossen wird, ist kein Geschäft. Damit muss sich eine Wiener Neustädter Anwaltskanzlei abfinden, die mit der früheren Bürgermeisterin der Stadt einen Beratungsvertrag mit zehnjährigem Kündigungsverzicht abgeschlossen hatte.

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