Bei der Geschäftsfähigkeit gibt es drei Klassen von Minderjährigen. Ab 14 können sie über ihr Geld (fast) frei verfügen.
WIEN (aich). Auch Minderjährige sind geschäftsfähig und können Verträge schließen. Der Gesetzgeber teilt sie in drei Gruppen:
Kinder bis 7 Jahre sind zwar grundsätzlich geschäftsunfähig, doch es gibt Ausnahmen: Sie können geringfügige, alltägliche Geschäfte gültig tätigen – etwa das Kaufen einer Schokolade oder eines Fahrscheins für die Straßenbahn. Größere Geschäfte sind immer nichtig.
