Wird eine außergerichtliche Einigung über ein strittiges Rechtsverhältnis in Schriftform gegossen, wird die Vergleichsgebühr fällig. [Yanik Chauvin/www.fotolia.com ]
Wird eine außergerichtliche Einigung über ein strittiges Rechtsverhältnis in Schriftform gegossen, wird die Vergleichsgebühr fällig. [Yanik Chauvin/www.fotolia.com ]
