WIEDEREINSETZUNG. VfGH ortet nur einen minderen Versehensgrad.
WIEN (aich). Es kann jedem einmal passieren, dass man die Tasche im Zug vergisst – diese Meinung vertritt der Verfassungsgerichtshof. Hintergrund ist der Fall eines Asylwerbers. Er war am 24. November 2008 mit dem Zug nach Innsbruck unterwegs. Dort wollte er einen Bekannten treffen, der ihm Unterstützung zugesichert hatte. Denn der Asylwerber war beim Asylgerichtshof abgeblitzt.

