WIEN. Im Puzzle der EG-rechtlich gebotenen Gleichstellung der Besteuerung inländischer und ausländischer Dividenden dürfte bald das nächste Teilchen ergänzt werden. Wurde die Ungleichbehandlung bei natürlichen Personen als Dividendenempfänger bereits durch das Abgabenänderungsgesetz 2003 beseitigt (den Verstoß der früheren Rechtslage gegen EG-Recht stellte der EuGH in der Rs. Lenz fest), besteht sie bei Körperschaften weiterhin: Während Dividenden, die eine österreichische GmbH oder AG ausschüttet, jedenfalls steuerfrei sind, ist dies bei ausländischen Dividenden grundsätzlich nur dann der Fall, wenn die Beteiligung der österreichischen Gesellschaft an der ausländischen Gesellschaft zehn Prozent oder mehr beträgt und seit mindestens einem Jahr besteht. Man spricht vom "internationalen Schachtelprivileg". Dividenden aus kleineren Beteiligungen – häufig als Portfoliodividenden bezeichnet – an ausländischen Gesellschaften unterliegen somit der Körperschaftsteuer in Höhe von 25 % (seit Kurzem bestehen begrenzte Möglichkeiten zur Anrechnung einer ausländischen Quellensteuer – dazu unten).

