MENSCHENRECHTE
STRASSBURG/WIEN (kom). Nach den Zeugen Jehovas hat sich nun eine weitere Glaubensgemeinschaft mit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Österreich durchgesetzt (Nr. 76581/01): Der EGMR sieht auch die 1922 gegründete Christengemeinschaft diskriminiert, weil Österreich ihr eine zehnjährige Wartefrist auferlegt hat, ehe sie als Kirche überhaupt anerkannt werden kann.

