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Nach Arbeit für die GmbH des Exgatten: Ansprüche verjährt

RechtspanoramaDr. Birgit LebDie Presse - Recht 2009/60Die Presse - Recht 2009, 24 Heft 11 v. 10.3.2009

Achtung, Zeitablauf: Der Oberste Gerichtshof zwingt Ehepartner, die für eine Gesellschaft des anderen Partners arbeiten und den Lohn nicht erhalten, auch während der Ehe auf die Verjährung zu achten und notfalls zu klagen. [Fineas/fotolia.com]

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