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Ärzte-Kongress als Korruption? – Skifahren muss jeder selbst zahlen

RechtspanoramaDr. Monika Ploier, Dr. Stefanie WerinosDie Presse - Recht 2009/52Die Presse - Recht 2009, 8 Heft 10 v. 3.3.2009

Ein Arzt, der sich für eine pflichtwidrige Handlung Geld zustecken lässt, macht sich der Korruption schuldig. Wenn er Beamter ist, genügt die bloße Geschenkannahme. [fotolia.com/Udo Kroener]

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