Steuern: Selbstanzeige
Die "Liechtenstein-Affäre" um Stiftungen deutscher Steuerhinterzieher könnte auch Personen betreffen, die in Österreich steuerpflichtig sind. Aus diesem Anlass weist die Steuerberatungskanzlei Hübner & Hübner auf die Möglichkeit hin, durch Selbstanzeige einer Strafe zu entgehen. Allerdings muss der Steuerpflichtige dafür folgende Voraussetzungen erfüllen. Er muss die Verfehlung gegenüber der zuständigen Behörde präzise darlegen und die hinterzogenen Abgaben fristgerecht entrichten. Nicht rechtzeitig sei die Selbstanzeige jedenfalls dann, wenn die Tat schon entdeckt ist und der Selbstanzeiger das weiß. Zu spät seien auch "Steuersünder", die sich bei vorsätzlichen Finanzvergehen nicht schon bei Beginn einer Steuerprüfung selbst angezeigt haben. Und überhaupt zu spät sei man dran, wenn man auf frischer Tat erwischt wird und sich spontan selbst anzeigt.

