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Verdeck undicht, dann nicht zu schließen

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2008/54Die Presse - Recht 2008, 9 Heft 8 v. 19.2.2008

WIEN. Ein Zentimeter Wasserstand in der Mittelkonsole nach einer Stunde Fahrt: Das war die feuchttraurige Diagnose, die Helga A. im Sommer 2005 nach der ersten Ausfahrt bei Regenwetter mit ihrem gerade erst gekauften Oldtimer-Cabrio stellen musste. 15.000 Euro hatte sie für den schicken "MG B" mit Erstzulassung am 1. Juli 1973 hingeblättert – nicht ohne vorher ausdrücklich gefragt zu haben, ob das Auto auch bei Schlechtwetter zu benützen sei. Ja, es sei regendicht, wurde ihr versichert, nur in die Waschstraße dürfe sie mit dem Stoffverdeck nicht fahren.

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