Verfassungsgerichtshof korrigiert die Oberste Disziplinarkommission.
"Tödlicher Tugendterror": Andreas Mölzer und "Zur Zeit" hätten nach Einschätzung des Gerichtshofs für Menschenrechte nach diesem Vorwurf in die Schranken gewiesen werden sollen. An ihren Freisprüchen ändert das aber nichts. [APA/Günter R. Artinger]

