Reisekosten neu geregelt
Bisher kamen nur jene Dienstnehmer in den Genuss steuerfreier Reisekosten, deren Löhne und Gehälter durch Kollektivvertrag oder Gesetz geregelt wurden. Mit Anfang 2008 hat sich das geändert. Nun gelten alle Vereinbarungen als "lohngestaltende" Vorschrift – also auch jene, wo es mangels Betriebsrat keine Betriebsvereinbarung gibt. Zudem werden nunmehr Auslandsreisen wie Inlandsreisen abgerechnet. Bei Fahrtkostenvergütungen gilt seit 1. Jänner eine 30.000-Kilometer-Grenze. Somit können höchstens 11.400 (30.000 mal 0,38 Euro Fahrtkostenpauschale) Euro pro Kalenderjahr steuerfrei bezahlt werden.

