WIEN. Mit dem Zufall muss man zu leben lernen. Wenn aber in rechtlich geregelten Angelegenheiten Zufälligkeiten über Schicksale entscheiden, dann kann und muss man über die rechtliche Regelung und deren Anwendung nachdenken. Zum Beispiel wenn eine junge Frau auf dem Weg zu ihrer Arbeit bei einem Autounfall schwer verletzt wird und sie nur deshalb keine Versehrtenrente erhält, weil sie nicht von zu Hause – genauer: von ihrem Zuhause – kam, sondern vom Haus ihres Freundes.

