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Keine "Gnade" für Praktikantin

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2008/357Die Presse - Recht 2008, 13 Heft 48 v. 25.11.2008

WIEN. Erst machte der Anwalt einen Fehler, dann die Praktikantin. Und dann blieb der Verfassungsgerichtshof hart.

Am 28. August wurde der Anwaltskanzlei ein Schriftstück des Verfassungsgerichtshofs zugestellt. In diesem trugen die Höchstrichter der Kanzlei auf, innerhalb von zwei Wochen die eingebrachten Schriftsätze mit der Unterschrift des bevollmächtigten Rechtsanwalts versehen wieder vorzulegen. Es geschah nichts, die Säumnisfolgen traten ein.

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