WIEN. Erst machte der Anwalt einen Fehler, dann die Praktikantin. Und dann blieb der Verfassungsgerichtshof hart.
Am 28. August wurde der Anwaltskanzlei ein Schriftstück des Verfassungsgerichtshofs zugestellt. In diesem trugen die Höchstrichter der Kanzlei auf, innerhalb von zwei Wochen die eingebrachten Schriftsätze mit der Unterschrift des bevollmächtigten Rechtsanwalts versehen wieder vorzulegen. Es geschah nichts, die Säumnisfolgen traten ein.

