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RechtspanoramaDie Presse - Recht 2008/352Die Presse - Recht 2008, 30 Heft 47 v. 18.11.2008

Kein Wachhund für 3. Zähne

Wenn in einem Einfamilienhaus zahntechnisches Material gelagert wird, so rechtfertigt das nicht den steuerlich begünstigten Einsatz eines Wachhundes. Der Inhaber eines Dentallabors, der im Erdgeschoß seines Hauses unter anderem Zahnrohlinge und Goldplättchen aufbewahrte, wollte ein wenig Hundeabgabe sparen und statt der in Niederösterreich vorgesehenen 20 Euro jährlich nur 6,54 Euro zahlen. Das hätte aber die Anerkennung seines Hundes als "Nutzhund" vorausgesetzt. Wie der Verwaltungsgerichtshof (2006/17/0137, SWK-Heft 32) bestätigte, ist diese Einstufung nicht am Platz. Weder nach der Lage des Objekts noch nach der Art des Gebäudes bestand ein erhöhtes Risiko von Einbrüchen. "Daran ändert auch der vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte Anstieg von Einbruchsdiebstählen nichts. Ein solcher betrifft eine gesamte Region, ohne dass dies zu einer Ausdehnung der gesetzlichen Ausnahme für Wachhunde auf sämtliche Gebäude führen würde", formulierte der VwGH.

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