→ Die klassische Bestechung bei Amtsträgern: Für ein konkretes Geschenk soll der Amtsträger eine konkrete Handlung erbringen. Geschenkgeber und Geschenknehmer drohen drei Jahre Haft. Ist das Geschenk mehr als 3000 Euro wert, drohen dem Amtsträger fünf Jahre Haft.

