URTEIL. Die Eintragung ins Grundbuch blieb verwehrt.
WIEN (aich). Alles Buchstabenklauber, diese Juristen! Wer dieses Vorurteil hegt, wird sich durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (5Ob164/08s) bestätigt fühlen. Ein fehlender Buchstabe gab den Ausschlag für die Niederlage im Prozess.

