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Ein Buchstabe fehlt: Vor Gericht gescheitert

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2008/329Die Presse - Recht 2008, 12 Heft 45 v. 4.11.2008

URTEIL. Die Eintragung ins Grundbuch blieb verwehrt.

WIEN (aich). Alles Buchstabenklauber, diese Juristen! Wer dieses Vorurteil hegt, wird sich durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (5Ob164/08s) bestätigt fühlen. Ein fehlender Buchstabe gab den Ausschlag für die Niederlage im Prozess.

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