WIEN. Ein vor 17 Jahren eingereister Nigerianer ist seit 14 Jahren mit einer Österreicherin verheiratet. Gemeinsam haben sie hier drei Kinder. Der Nigerianer darf aber ausgewiesen und mit einem zehnjährigen Aufenthaltsverbot in Österreich belegt werden. Er hatte wiederholt Suchtgiftdelikte gesetzt und auch an Minderjährige Drogen verkauft. Der Verwaltungsgerichtshof (2007/21/0084) hielt dazu fest, dass der Nigerianer aufgrund seiner "gravierenden Straffälligkeit" eine allfällige Trennung von seinen Angehörigen in Kauf nehmen muss. Überdies bestand in diesem Fall vor der Verhaftung des Afrikaners kein gemeinsamer Haushalt zwischen ihm und den Angehörigen.

