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RechtspanoramaDie Presse - Recht 2008/290Die Presse - Recht 2008, 14 Heft 39 v. 23.9.2008

Kleinere Vorauszahlungen

Mit dem nahenden 30. September endet eine für Unternehmer wichtige Frist: Bis zu diesem Tag kann beim Finanzamt eine Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die festgesetzten Vorauszahlungen für 2008 die zu erwartenden Steuerbeträge überschreiten. Wie die Steuerberater von Deloitte erläutern, muss dem Herabsetzungsantrag eine plausible Planungs- und Prognoserechnung beigelegt werden, der die Behörde das voraussichtliche steuerliche Einkommen entnehmen kann.

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