Kleinere Vorauszahlungen
Mit dem nahenden 30. September endet eine für Unternehmer wichtige Frist: Bis zu diesem Tag kann beim Finanzamt eine Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die festgesetzten Vorauszahlungen für 2008 die zu erwartenden Steuerbeträge überschreiten. Wie die Steuerberater von Deloitte erläutern, muss dem Herabsetzungsantrag eine plausible Planungs- und Prognoserechnung beigelegt werden, der die Behörde das voraussichtliche steuerliche Einkommen entnehmen kann.

