WIEN. "Wiener Zeitung entspricht der europäischen Rechtsordnung. Rechtskräftiges Urteil" – Auf diesen kurzen Nenner bringt eben diese Zeitung am 23. 7. 2008 das Ergebnis eines Rechtsstreits, den "Die Presse" Verlags-GmbH & Co KG gegen die Republik Österreich und die Wiener Zeitung GmbH angestrengt hatte. Mit Beschluss vom 10. Juni 2008 (4 Ob 41/08w) wies der Oberste Gerichtshof (OGH) die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien vom 23. November 2007 zurück. Im Folgenden sollen einige – primär europarechtliche – Fragestellungen der juristischen Auseinandersetzung beleuchtet werden.

