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Nach Freispruch: Angeklagter klagte die Republik

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2008/264Die Presse - Recht 2008, 25 Heft 35 v. 26.8.2008

WIEN. Erst wurde der Immigrant Abraham A. angeklagt, nun klagte er die Republik auf 100 Euro Entschädigung pro Hafttag – und das erfolgreich.

Zur Vorgeschichte: A. war verdächtigt worden, eine Frau zur Vornahme des Beischlafs genötigt zu haben. Da die DNA-Spuren auf A. hindeuteten, erließ das Wiener Landesgericht für Strafsachen einen Haftbefehl. Der mutmaßliche Täter bestritt die Tat: Der Beischlaf sei im Einverständnis mit der Frau erfolgt. So habe er für ihre Dienste immer zwischen 20 und 30 Euro bezahlt. Am Tag der angeblichen Vergewaltigung habe er aber nicht genügend Geld dabei gehabt, so A. Daher habe die Frau ihn angezeigt.

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