WIEN/LUXEMBURG. Bilaterale Investitionsschutzabkommen ("Bilateral Investment Treaties" oder "BITs") erhöhen die Rechtssicherheit für im Ausland investierende Unternehmen. Sie garantieren, dass österreichische Investoren grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden dürfen als Investoren des Gaststaates oder als Investoren aus Drittstaaten. BITs schützen Investoren vor unfairer Behandlung und vor Enteignung ohne Zahlung einer angemessenen Entschädigung. Weiters enthalten sie typischerweise eine Garantie, dass alle im Zusammenhang mit der Investition stehenden Zahlungen unbeschränkt durchgeführt werden können ("Transferklausel").

