Mehr Verbraucherschutz
Die am 12. Dezember 2007 in Kraft getretene Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb gibt unter anderem auch dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) stärkere Mittel in die Hand. So kann der VKI künftig aggressive Geschäftspraktiken mit einer Unterlassungsklage verfolgen. Außerdem kann er einen Anspruch gegenüber Post- und Telekommunikationsbetreiber erwirken, Name und Adresse unlauterer Firmen herauszugeben.

